Erweiterte urologische Vorsorge


Vorsorgeuntersuchungen sind einer der Schwerpunkte unserer Praxis. Ihre gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen zwar einen weitestgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall.

Darüber hinaus gibt es vom Berufsverband der deutschen Urologen empfohlene ärztliche Vorsorgeuntersuchungen, die jedoch nicht alle im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind.

Die gesetzliche Früherkennungs-untersuchung wurde 1971 etabliert. Sie beinhaltet die Untersuchung der Haut, des äußeren männlichen Genitales, die Abtastung der Prostata vom After sowie in bestimmten Altersgruppen eine Stuhluntersuchung auf Blut mit Testbriefchen. Weiterhin kann ab dem 55. Lebensjahr eine Darmspiegelung erfolgen.

Weitere Früherkennungsmethoden wie die Untersuchung des Urins auf Tumorzellen, die Ultraschalluntersuchung von Nieren, Blase, Prostata und Hoden sowie die Blutuntersuchung auf möglicherweise krankhafte  Bestandteile gehören - im Rahmen der Vorsorge- nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie bieten aber eine höhere Sicherheit zur Abgrenzung zwischen Gesundheit und behandlungsbedürftiger Krankheit. Wir informieren Sie gerne darüber, welche Maßnahmen speziell für Sie sinnvoll sind.